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Welche Geschichte
bewegt dich?

Die Magazine freundin und Focus vergeben
gemeinsam mit der Burda Journalistenschule 2024:

3 Recherche-Stipendien für journalistische und fotografische Beiträge in Höhe von jeweils 3.000 Euro

Wir suchen deine Magazin-Geschichte!
Du bist Journalistin oder Journalist, Fotografin oder Fotograf? Jahrgang 1994 oder jünger? Du hast eine Geschichte, die dich nicht loslässt, für deren Umsetzung du aber nie die Zeit und Ressourcen hattest?
Egal ob investigative Reportage, Essay, Ich-Text oder Foto-Arbeit, wir wollen deine Magazin-Geschichte zu einem Thema hören, das Deutschland bewegt.
Einzige Bedingung: Der Text oder die Bilder sollen zu den Magazinen freundin oder Focus passen.

Interesse?
Dann sende uns deine Bewerbung bis spätestens 30.08.2024 an recherche-stipendium@burda.com.

Was wir brauchen:
ein Kurzexposé deines Themenvorschlags inkl. Erklärung zur Relevanz des Themas, eine erste Kostenkalkulation deiner Recherche sowie deinen Lebenslauf in deutscher Sprache, als PDF-Datei. Gib bitte ebenfalls an, wie du auf das Stipendium aufmerksam geworden bist.

Unsere Jury, u. a. bestehend aus den Chefredaktionen von freundin und Focus sowie der Leitung der Burda Journalistenschule, wählt die drei besten Ideen aus, die mit 3.000 Euro unterstützt werden. Die Umsetzung dieser Geschichten soll bis Frühjahr 2025 stattfinden.

www.focus-magazin.de/stipendium
www.freundin.de/stipendium
www.burda-journalistenschule.de

Wir freuen uns auf deine Idee!

Teilnahmebedingungen für das Recherche-Stipendium

  1. Diese Teilnahmebedingungen gelten ergänzend zu den Angaben im Bewerbungsaufruf für das Recherche-Stipendium (nachfolgend „Bewerbungsaufruf“).
  2. Veranstalter der Vergabe des Recherche-Stipendiums und die das jeweilige Stipendium Auslobende sind die
    1. freundin Verlag GmbH, Arabellastr. 23, 81925 München
      Geschäftsführung: Manuela Kampp-Wirtz
      Amtsgericht München, Registernummer: HRB 98303
    2. BurdaVerlag Publishing GmbH, Hubert-Burda-Platz 1, 77652 Offenburg
      Geschäftsführung: Manuela Kampp-Wirtz, Elisabeth Varn
      Amtsgericht Freiburg, Registernummer: HRB 471579
    3. Burda Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hauptstraße 130, 77652 Offenburg
      Geschäftsführung: Holger Eckstein, Philipp Welte, Dr. Katharina Herrmann, Dr. Marc-Al-Hames
      Amtsgericht Freiburg i. Br., Registernummer: HRB 470356
    (nachfolgend gemeinsam „Veranstalter“)
  3. Vergeben werden drei (einzelne) Recherche-Stipendien in Höhe von jeweils € 3.000 an teilnahmeberechtigte Bewerberinnen und Bewerber (nachfolgend „Teilnehmer:in“). Die Voraussetzungen für die Erlangung eines Stipendiums und die möglichen Teilnahmewege sowie der Bewerbungsschluss ergeben sich aus der Bewerbungsaufruf. Eine Übertragung des Anspruchs auf Zahlung des Stipendiums auf einen Dritten ist nicht möglich. Zusätzlich gelten diese Bedingungen. Die Veranstalter weisen die Bewerber:innen und insbesondere die Stipendiaten:innen auf Ziff. 12 „Rechteeinräumung“ hin!
  4. Die Teilnahme ist nur bis zum angegebenen Bewerbungsschluss (am 31.08.2024) und nur per E-Mail (an recherche-stipendium@burda.com) möglich. Maßgeblich ist der Zugang bei den Veranstaltern.
  5. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Mehrfachteilnahmen einer Person sind unzulässig. Anstößige, pornografische, gewaltverherrlichende oder volksverhetzende Bewerbungen / Beiträge sind nicht erlaubt. Gleiches gilt für Bewerbungen / Beiträge, die geeignet sind, zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür darstellen oder politische oder religiöse Anschauungen Dritter verletzen. Bewerbungen / Beiträge dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen oder Rechte Dritter (Bild-, Namens-, Kennzeichen-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verletzen. Bewerbungen / Beiträge dürfen nicht im Widerspruch zum Pressekodex (des Trägerverein des Deutschen Presserats e.V.) stehen.
  6. Sofern die Erreichbarkeit der Informationen über das Stipendium aus technischen Gründen eingeschränkt ist, oder sich die Vergabe der Stipendien ohne Verschulden der Veranstalter verzögern, resultieren hieraus keine Ansprüche gegen die Veranstalter.
  7. Angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Veranstalter und von im Sinne der §§ 15 ff. AktG mit den Veranstaltern verbundenen Unternehmen sind nicht teilnahmeberechtigt und von der Teilnahme ausgeschlossen.
  8. Die Beeinflussung der Chancengleichheit durch insbesondere technische Manipulation, eine Mehrfachteilnahme, die Übermittlung falscher Angaben zur Person oder ein vergleichbar schwerer Verstoß führen zum – ggf. nachträglichen – Ausschluss von der Teilnahme.
  9. Unter allen teilnahmeberechtigten Bewerbern:innen werden von einer Fachjury, u.a. bestehend aus der freundin-Chefredaktion, der Focus-Chefredaktion und der Leitung der Burda Journalistenschule, bis Ende September nach eigenem, freien Ermessen drei förderungswürdige Ideen ermittelt und diese Bewerber:innen (hierin: „Stipendiaten :innen“) per E-Mail oder telefonisch über ihr Stipendium benachrichtigt. Auf die Stipendienvergabe kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn die Jury keine der eingereichten Vorschläge als preiswürdig erachtet. Die Entscheide der Jury sind nicht anfechtbar.
  10. Sofern noch nicht alle für die Stipendienvergabe erforderlichen Daten vorliegen, werden die Stipendiaten:innen aufgefordert, diese Angaben binnen einer angemessenen Frist an die Veranstalter zu übermitteln. Gehen von einer:m Stipendiaten:in innerhalb der in der Benachrichtigung genannten, angemessenen Frist die angeforderten Angaben nicht ein, so verfällt der Anspruch auf das jeweilige Stipendium und das Stipendium wird erneut vergeben.
  11. Die Stipendiaten:innen werden durch eine:n erfahrene:n Mentor:in aus der freundin-Redaktion bei der Recherche unterstützt. Die Veranstalter können auf Basis des Stipendiums erstellte Beiträge veröffentlichen, sind hierzu aber nicht verpflichtet. Sofern gewünscht werden die Stipendiaten: innen in den Social-Media-Kanälen von freundin, Focus-Magazin und BJS bei ihren Recherchen begleitet und ggf. besteht die Teilnahmemöglichkeit in einer öffentlichen Gesprächsrunde der Veranstaltungsreihe „freundin verbindet“.
  12. Rechteeinräumung
    Mit der Einsendung der Bewerbung und der Übermittlung der damit verbundenen Texte, Bilder oder anderer Inhalte („Material“) räumt die/der Teilnehmer:in den Veranstaltern ein ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, dauerhafte, unwiderrufliche und unkündbares Recht ein, das Material zu Zwecken der Stipendienvergabe zu speichern, zu kopieren und an die Jury zu übermitteln. Die Beiträge sind keine geheimhaltungspflichtigen Informationen.
    Jede:r Stipendiat:in erteilt darüber hinaus den Veranstaltern an den auf Grundlage des Stipendiums erarbeiteten Beiträgen das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, dauerhafte, unwiderrufliche und unkündbare Recht, zu Zwecken der Speicherung, Bearbeitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Öffentlichen Zugänglichmachung in Medienangeboten der Veranstalter und zur Bewerbung dieser Medienangebote, das Material beliebig oft, ganz oder teilweise, in körperlicher und/oder unkörperlicher Form, unwiderruflich gewerblich wie nicht-gewerblich zu nutzen und zu verwerten, insbesondere durch
    1. das Printmediarecht, d.h. die Beiträge in allen Druckerzeugnissen der Veranstalter, insbesondere Zeitschriften in beliebiger Auflage und Stückzahl zu vervielfältigen und zu verbreiten;
    2. das Online-, Multimedia- und E-Publishing-Recht, d.h. die Beiträge in den Medienangeboten der Veranstalter in ihren Online-Auftritten (z. B. Online-Diensten), Datenbanken (insbesondere dem -Print- und Online- Archiv), Internetseiten, E-Books, Apps, elektronischen- Blätter-Versionen, Daten-, Bild- und Tonträgern, sozialen Medien (bspw. Facebook, Instagram, YouTube, Twitter, etc.) sowie im Fernsehen (insbesondere Videotext, Video- und TV-Apps, IP-TV und andere Fernseh-Technologien) zu publizieren;
    3. das Eigenwerberecht, d.h. die Beiträge zur Eigenwerbung für alle vorgenannten Publikationszwecke in allen Medien werblich genutzt werden dürfen.
  13. Die Veranstalter verarbeiten (auch mit Hilfe von Dienstleistern) die von den Teilnehmern:innen angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO, soweit und solange dies zur Durchführung des Bewerbungsprozesses und zur Bereitstellung des Stipendiums erforderlich ist oder in die die/der Teilnehmer:in anderweitig eingewilligt hat. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie unter [https://www.focus-magazin.de/datenschutz-web].
  14. Sofern das Gewinnspiel auch über soziale Netzwerke (z.B. Facebook, Instagram) veranstaltet oder beworben wird, gilt: Jede:r Teilnehmer:in stellt den Betreiber des sozialen Netzwerks von jeglicher Haftung frei. Die Stipendienvergabe steht in keiner Verbindung zu dem jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks und wird in keiner Weise von diesem gesponsert, unterstützt oder organisiert.