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Zweifel am Professorentitel der Berliner Justizsenatorin
Zweifel am Professorentitel der Berliner Justizsenatorin
Wissenschaftler und Juristen bezweifeln, dass die Berliner Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) ihren Professorinnentitel rechtmäßig trägt. Dies berichtet das Nachrichtenmagazin FOCUS in seiner aktuellen Ausgabe. Kreck, die im Dezember 2021 ihr Amt im Senat antrat, hat insgesamt drei Jahre an zwei Hochschulen gelehrt. Laut Berliner Hochschulgesetz muss sie mindestens fünf Jahre als Professorin im Lehrbetrieb tätig gewesen sein, um den Titel nach dem Ausscheiden weitertragen zu dürfen.
Auf Nachfrage lässt Kreck mitteilen, bei ihr komme es auf diese Frist nicht an, da ihr Arbeitsverhältnis an der Evangelischen Hochschule Berlin (EHB) nicht vollständig ruhe. Die Senatorin begutachte „mit Gestattung des Senats weiterhin Abschlussarbeiten“, schreibt ein Sprecher. Das bestätigt auch die Hochschule: Kreck sei „weiterhin akademisches Mitglied“, teilt EHB-Kanzler Andreas Flegl mit.
„So etwas nennt man Vertuschungsstrategie“, sagt Manuel René Theisen, emeritierter Professor der Uni München und Autor des Standardwerks „Wissenschaftliches Arbeiten“. Die Vereinbarung mit der Evangelischen Hochschule sei ein „peinliches“ und „rechtlich wackeliges Manöver“. Auch Tim Hoesmann, Rechtsanwalt aus Berlin, der sich mit Titelmissbrauch beschäftigt, spricht von „einer Konstruktion, mit der gewährleistet sein soll, dass sie auch weiterhin den Titel Professor trägt“. Sinn des Hochschulgesetzes sei das aber nicht.