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Mitglieder der jüdischen Gemeinde Berlin fordern Senat auf, gegen den eigenen Vorstand vorzugehen
Berlin. Im Vorfeld der Wahlen zur Repräsentantenversammlung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin im September wünschen sich mehrere Mitglieder eine Intervention des Senats der Hauptstadt: „Was hier gerade passiert, verstößt gegen jegliches demokratisches Denken“, sagte die ehemalige Vorsitzende der Gemeinde, Lala Süsskind, dem Nachrichtenmagazin FOCUS. Seit Ende Mai gilt in der Gemeinde eine neue Wahlordung mit mehreren Beschränkungen für potenzielle Kandidaten. Diese dürfen weder über 70 sein, keine nicht-jüdischen Kinder haben oder für bestimmte Organisationen arbeiten – darunter auch der Zentralrat der Juden. Kritiker sehen darin einen Versuch der amtierenden Gemeindeführung um den umstrittenen Vorstand Gideon Joffe, Konkurrenten zu diskriminieren. Süsskind, die mit 77 Jahren erneut kandidieren will, und weitere Gemeindemitglieder haben den Berliner Juristen Nathan Gelbart engagiert, der die Landesregierung in der Pflicht sieht: „Ich erwarte, dass der Senat politisch einwirkt und deutlich macht, dass faire Wahlen stattzufinden haben“, sagte Gelbart zu FOCUS. Da die Gemeinde eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sei und mehrheitlich von der Öffentlichkeit finanziert wird, sei es „ein Anliegen aller Berliner, dass es zu einer demokratischen Wahl kommt“. Auch beim Gericht des Zentralrats der Juden versucht Gelbart gegen die neue Wahlordnung vorzugehen. Ein Sprecher des Zentralrats erklärte dem FOCUS, man habe „die erheblichen Einschränkungen im passiven Wahlrecht mit großer Verwunderung wahrgenommen“. Solche Regelungen seien in keiner anderen Mitgliedsgemeinde des Zentralrats üblich. „Für den Zentralrat der Juden selbst wäre eine solche Wahlordnung ausgeschlossen.“ Allerdings habe man keine Kontrollfunktion über die Arbeit der einzelnen Gemeinden. Die Jüdische Gemeinde zu Berlin erhält nach Angaben der Senatsverwaltung für Kultur insgesamt 14,7 Millionen Euro jährlich, ein großer Teil davon ist staatsvertraglich vereinbart. Deshalb, so eine Sprecherin der Kulturverwaltung, sei es im Interesse aller Berliner, dass Wahlen „frei und fair ablaufen“. Man habe allerdings „keine rechtliche Handhabe, dies von außen durchzusetzen“. Die Berliner Gemeinde weist alle Vorwürfe zurück, es habe auch in der alten Wahlordnung Zulassungsbeschränkungen gegeben, heißt es auf Nachfrage.
